Gewährleistung
Bei BE-Youniq steht die Qualität jedes Schmuckstücks im Mittelpunkt. Für deine Bestellung gelten selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Gesetzliche Gewährleistung
Für Verbraucher:innen gilt bei neuen beweglichen Waren grundsätzlich eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistung betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe vorhanden oder zumindest angelegt waren – auch wenn sie erst später sichtbar werden.
Was gilt bei einem Mangel?
Ist ein Schmuckstück mangelhaft, kannst du im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst Verbesserung (Reparatur) oder Austausch verlangen. Die Abhilfe erfolgt im Gewährleistungsfall grundsätzlich kostenlos. Sind Verbesserung oder Austausch unmöglich oder unverhältnismäßig oder liegen die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen vor, können insbesondere Preisminderung oder Vertragsauflösung in Betracht kommen.
Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgesehen. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt.
So meldest du einen Mangel
Bitte kontaktiere uns und beschreibe den Mangel. Fotos des Schmuckstücks helfen uns dabei, dein Anliegen rasch zu prüfen. Wir melden uns anschließend mit den nächsten Schritten.
Reparatur im Gewährleistungsfall ab 1. Oktober 2026
Für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden, gelten zusätzliche gesetzliche Regelungen: Wird ein Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung durch Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr und damit auf insgesamt drei Jahre. Vor der Behebung eines Mangels informieren wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben über die Wahl zwischen Reparatur und Austausch sowie über die Verlängerung der Gewährleistungsfrist bei Wahl der Reparatur.
BE-Youniq
Handgefertigter Edelsteinschmuck aus Österreich
